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Häufige Fragen zur Abrechnung

Gesetzliche Krankenversicherung


Gibt es einen Zuschuss von meiner gesetzlichen Krankenkasse zur professionellen Zahnreinigung?

Die professionelle Zahnreinigung ist in der Regel keine Leistung dergesetzlichen Krankenkasse. Das heißt, dass Sie die Kosten dafür privatbezahlen müssen, diese richten sich nach der Gebührenordnung fürZahnärzte (GOZ). Allerdings geben viele gesetzlichen Krankenkasseninzwischen einen Zuschuss dazu. Dieser variiert von Kasse zu Kasse!

Wonach richtet sich der Zuschuss der gesetzlichen Krankenkasse bei Zahnersatz?

Dieser richtet sich nach einem Festkostenzuschussystem. Dieses orientiertsich an Ihrem zahnärztlichen Befund. Der Zuschuss beträgt 50 % der„sogenannten“ Regelversorgung. Besitzen Sie jedoch ein Bonusheft,erhöht sich dieser Zuschuss um bis zu 30%. Die Festkostenzuschüssewerden regelmäßig überarbeitet.

Gibt es noch das Bonusheft? Was bringt es mir für Vorteile?

Das Bonusheft gibt es nach wie vor, allerdings werden seit über 10 Jahren die Daten Ihrer zahnärztlichen Behandlung digital an Ihre gesetzliche Krankenkasse übermittelt, so dass dort die Daten vorliegen. Wichtig ist das Bonusheft für Zahnersatzmaßnahmen wie Kronen, Brücken oder zum Beispiel Prothesen. Wenn das Bonusheft lückenlos über 5 Jahre geführt ist, erhöht sich der Zuschuss der Krankenkasse auf 20 % und nach 10 Jahren sogar auf 30%. Beim Sammeln der „Stempel“ für Ihr Bonusheft, auch die von vor ein paar Jahren, helfen wir Ihnen gerne, sprechen Sie uns gern an!

Muss ich meine Zahnzusatzversicherung über die geplante Behandlung informieren?

Es empfiehlt sich immer, die private Zahnzusatzversicherung über eine geplante zahnärztliche Behandlung zu Informieren. Viele Zahnzusatzversicherungen haben festgelegt, ab wann man z.B. einen Heilund Kosten für umfangreiche Behandlungen vorab einreichen sollte, zum

Wie läuft die Erstattung durch die Zahnzusatzversicherung ab?

Um den Anteil Ihrer privaten Zusatzversicherung zu erhalten, müssen Sie alle Unterlagen, die Sie von Ihrem Zahnarzt bei Rechnungsstellung bekommen haben, an die Zahnzusatzversicherung weiterleiten. Dazu gehören neben der Rechnung, eine Kopie des Heil- und Kostenplans, sowie die dazugehörigen Dokumente, wie Material- und Laborkosten und das zahnärztliche Honorar. Wenn Sie uns einen Hinweis geben, dass Sie eine Zahnzusatzversicherung haben, stellen wir Ihnen die Unterlagen gerne separat zusammen und unterstützen Sie auch gerne bei dem Ersta]ungsverfahren.

Bieten Sie ein Ratenzahlung in Ihrer Praxis an?

Ja, das ist möglich. Auf Wünsch beten wir eine Ratenzahlung im Lastschriftverfahren an.

Können Sie mir eine Zahnzusatzversicherung empfehlen?

Wir dürfen aus rechtlichen Gründen keine Zahnzusatzversicherung empfehlen. Allerdings können wir Ihnen bei der Suche nach einer passenden Zahnzusatzversicherung Tipps geben, worauf Sie achten sollten. Wir haben dafür ein Formular erstellt. Die Tarife und die Erstattungen der Zahnzusatzversicherungen unterscheiden sich zum Teil erheblich. Diverse Internetanbieter haben Vergleichsportale errichtet, wo man seine Wünsche vorab eingeben kann. Bei speziellen Fragen sprechen Sie uns gerne an!

Private Krankenversicherung


Werden die anfallenden Kosten von meiner privaten Krankenversicherung bzw. Beihilfe übernommen?

In der Regel bekommen Sie die anfallenden Kosten für die zahnärztliche Behandlung zu Ihren Tarifoptionen von der privaten Krankenkasse erstattet. Meistens werden konservierend / chirurgischen Leistungen ( z.B.Füllungen, Wurzelkanalbehandlung oder Extraktionen) zu 100% durch Ihre private Krankenversicherung und Beihilfe erstattet.

Braucht man einen Heil- und Kostenplan für die geplante zahnärztliche Behandlung?

Das unterscheidet sich von privater Krankenversicherung zu privater Krankenversicherung. Die Empfehlung geht aber aber dahin, einen Heilund Kostenplan vorab, gerade bei umfangreichen Behandlungen, einzureichen. Die Gebührenordnung der Zahnärzte sagt, dass ein Laborkostenvoranschlag für geplante Zahnersatzmaßnahmen nach §9 GOZ ab 1000 Euro einzureichen ist.

Gibt es eine weitere Möglichkeit bei Nichterstattung durch die private Krankenkasse oder der Beihilfestelle?

Wenn Ihre private Krankenversicherung oder Beihilfe nicht im volle tariflichen Umfang erstattet hat, sprechen Sie uns gerne an! Wir werden den Sachverhalt prüfen und versuchen, eine Lösung zu finden.

Wer legt die Preise der zahnärztlichen Behandlung, sowie der Preise im zahnärztlichen Labor fest?

Die Festlegung der Preisgestaltung der zahnärztlichen Behandlung sowie der Laborpreise werden von verschiedenen Vertragspartnern des Gesundheitswesens festgelegt.

Haben Sie noch weitere Fragen?

Dann schreiben Sie uns gerne eine Nachricht. Wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen.








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